1.Abschluss des Vertrages. Anmeldung. Vertragsbestätigung
1.1 Der Mietvertrag wird durch den Vermittler im Namen und für Rechnung des Pächters der jeweiligen Ferienwohnung mit dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen.
1.2 Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die in den Angeboten enthaltenen Leistungen und kommt wie folgt zustande:
Nach Ihrer telef. oder schriftl. Buchung erhalten Sie die schriftl. Buchungsbestätigung
und Rechnung für die von Ihnen gewählte Unterkunft, wodurch für beide Seiten der Mietvertrag als rechtsverbindlich geschlossen gilt. Eine schriftl. Rückbestätigung ist nicht erforderlich. Bei Abweichung der Buchungsdaten von Ihren Buchungsangaben, informieren Sie uns bitte innerhalb einer Woche nach Eingang.
Nach diesem Termin können Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden. Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personen steht der Anmelder ein.
1.3 Gemäß der Kurbeitragssatzung der Stadt Braunlage und dem Bundesmeldegesetz ist der Vermittler verpflichtet, die Anmeldung des Mieters zu überwachen. Die dafür notwendigen Daten für die Anmeldung darf der Vermittler verlangen. Liegen diese nicht bis spätestens einen Tag vor der Anreise dem Vermittler vor, wird am Tag der Anreise ein Mehraufwand in Höhe von 15,00 € erhoben, sofern der Mieter die Anmeldung beim Vermittler wünscht. Der Mieter kann sich auch selbst bei der Kurverwaltung anmelden, dem Vermittler muss in diesem Fall spätestens am dritten Tag nach der Anreise des Mieters diese Anmeldung unaufgefordert ausgehändigt werden. Der Vermittler ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn der Mieter die Anmeldung verweigert oder die Anmeldung dem Vermittler nicht am dritten Tag nach der Anreise aushändigt.
2.Zahlungsbedingungen
2.1 Bei Abschluss des Vertrages sind 10 % der vertraglich vereinbarten Gesamtmiete zur Zahlung fällig. Der Restbetrag muss bis zum 14. Tag vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermittlers eingegangen sein. Bei nicht fristgerechtem Eingang der
10 %igen Anzahlung sowie der Restzahlung ist der Vermittler berechtigt, den Mietgegenstand neu zu vermieten, ohne den Mieter darüber zu unterrichten. Forderungen des Vermittlers nach Punkt 3 ff bleiben davon unberührt.
3.Rücktritt
3.1 Der Mieter kann vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt früher als 14 Tage vor Mietbeginn, so ist eine Stornogebühr in Höhe von 10 % der Gesamtmiete, mindestens aber 30,00 € zu zahlen.
3.2 Zusätzlich zu 3.1. sind bei Rücktritt zu zahlen:

vom 14. bis zum 1. Tag vor Mietbeginn 70 % der Gesamtmiete
Vom Tag des Mietbeginns 100 % der Miete
3.2.1 Maßgeblich für die Rücktrittserklärung ist das Eingangsdatum beim Vermittler
Der Mieter kann nur dann eine Minderung dieser Zahlungsverpflichtungen fordern, wenn es dem Vermittler gelingt, eine neue Vermietung für den stornierten Zeitraum vorzunehmen.
3.2.2 Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
3.3 In jedem Falle ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzuntermieter zu stellen. Diese müssen sich unter Einhaltung der vorgenannten Fristen schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag verpflichten. Für die Vertragsänderung wird eine einmalige Gebühr von 30,00 € erhoben.
3.4.Der Vermittler ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Naturkatastrophen, Unfälle oder hoheitliche Anordnung usw. die Durchführung des Mietvertrages unmöglich machen. In diesem Falle ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter alle geleisteten Anzahlungen zu erstatten. Ein darüber hinausgehender Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden.
3.5.Der Vermittler hat außerdem ein Rücktrittsrecht, wenn bis zum 14. Tag vor Mietbeginn die Miete nicht auf seinem Konto eingegangen ist oder der Gast die Anmeldung bei der Kurverwaltung verweigert oder nicht vorgenommen hat. In diesem Falle gelten die gleichen Bedingungen und Fristen, wie beim Rücktritt des Mieters vom Vertrag.
4. Reiserücktrittversicherung.
4.1 Im Interesse des Mieters wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
5. Gewährleistung
5.1.Bei Mängeln an der Mietsache oder bei wesentlichen Abweichungen der Mietsache vom Angebot kann der Mieter Abhilfe verlangen. Dieses Abhilfeverlangen ist innerhalb von 24 Stunden nach Bezug des Ferienhauses zu richten.
5.2.Bei mündlicher Meldung ist der Mangel schriftlich festzuhalten und vom Vermittler gegenzuzeichnen.
5.3.Bei Nichteinhaltung der Vorschriften aus 5.1. und 5.2. ist der Mieter nicht zur Minderung berechtigt und hat auch keinen Schadensersatzanspruch..

5.4. Dem Vermittler ist eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels zu gewähren. Lässt sich der Mangel nicht kurzfristig beseitigen, so ist der Vermittler berechtigt, dem Mieter ein im Preis gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht in einer angemessenen Frist, so ist der Mieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückzahlung des Mietpreises, abzüglich der in Anspruch genommenen Leistungen, zu fordern.
Eventuelle Schadensersatzforderungen bleiben immer in der Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt (Paragraph 65 1k BGB).
5.5.Der Mieter ist verpflichtet, Minderungsansprüche oder Schadensersatzforderungen spätestens 4 Wochen nach Ablauf des
Mietverhältnisses geltend zu machen. Alle Ansprüche aus dem Mietvertrag verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Mietzeitraumes.
5.6.Beansprucht der Vermittler eine Frist für die Überprüfung von Mängelrügen und Schadensersatzansprüchen, so wird für die Dauer dieser Prüfung die Verjährungsfrist gehemmt.
6.Haftung
6.1 Der Vermittler haftet nicht und in keiner Form für das eingebrachte Gut des Mieters und auch nicht für Sach- und Personenschäden, die der Mieter, dessen Kinder oder Haustiere durch Benutzung der Mietsachen erleiden oder verursachen
6.2 Der Vermittler haftet nicht für die Folgen von Naturereignissen und höherer Gewalt.
6.3 Für die Benutzung von Extras außerhalb der Ferienwohnung kann keine Gewährleistung übernommen werden. Das Nichtfunktionieren oder die Nichtbenutzung dieser Extras berechtigt nicht zu Schadensersatzansprüchen oder Minderungen.
7.Pflichten der Mieter
7.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen pfleglich zu behandeln und sie nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen haftet der Anmelder. Eltern haften für ihre Kinder und Haustiere.
7.2 Der Vermittler ist berechtigt, eine Kaution zu, in entsprechender Höhe zur Mietsache, zu verlangen. Diese Sicherheitsleistung wird bei Mietende und bei Rückgabe der Schlüssel erstattet, wenn sich keine Beanstandungen ergeben.
7.3 Der Mieter verpflichtet sich, eventuell angerichtete Schäden sofort dem Vermittler zu melden. Bei verspäteter Mitteilung hat der Vermittler das Recht, Folgeschäden geltend zu machen.
7.4 Beschwerden oder Unstimmigkeiten (siehe 5.2.) müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Übernahme der Ferienwohnung gemeldet

werden. Spätere Beanstandungen oder Rückzahlungsansprüche können nicht mehr angenommen werden.
7.5 Der Mieter hat die Mietsache am Abreisetag ordnungsgemäß und besenrein zu verlassen. Mülleimer und Papierkörbe sind zu leeren. Der Kühlschrank ist abzustellen, Das Kleininventar/Geschirr ist zu reinigen und danach in den dafür vorgesehenen Schrank zu deponieren. Die in der Hausordnung vorgeschriebene Übergabe der Wohnung ist bindend. Die Schlussreinigung erfolgt zu den im Angebot/Rechnung angebotenen Bedingungen.
7.6 Die Ferienwohnung ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr in einem einwandfreien Zustand (siehe 7.5) zurückzugeben. Für Schäden am Inventar, die vom Vermittler
festgestellt werden, haftet der Mieter, sofern es sich nicht um einen normalen Verschleiß handelt.
7.6 Sonderreinigungen werden mit 20,00 € je angefangen 15 Minuten berechnet.
8.Preisänderungen
8.1 Der Vermittler ist zu Preisänderungen nur berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluß und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
8.2 Preiserhöhungen sind zulässig als Folgen behördlicher Anordnungen, Preiserhöhungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe und bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes.
8.3 Bei Preiserhöhungen steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Recht muss innerhalb, von 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung über Preiserhöhungen beim Vermittler per Einschreiben geltend gemacht werden. Im Falle des Rücktritts wegen Preiserhöhungen fällt eine Stornogebühr in Höhe von 30,00 € an.
9.Haustiere
9.1 Das Mitbringen von Haustieren ist nur dann gestattet, wenn dieses ausdrücklich im Angebot/Rechnung vermerkt ist. Das Mitbringen von Haustieren muss dem Vermittler mitgeteilt werden.
10. Allgemeine Bedingungen
10.1 Die Angebote werden sorgfältig zusammengestellt. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben. Für alle darüber hinausgehenden Auskünfte und Beschreibungen kann keine Gewahr übernommen werden.
10.2 Für die Angaben von Daten, Hausnummern, Mietdauer, Preisen usw. gelten die Angaben auf der Buchungsbestätigung und Rechnung.
10.3.Der Mieter haftet bis zur Rückgabe für den übergebenen Schlüssel der Mietsache und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet.

10.4.Nutzungseinschränkungen, die aufgrund technischer Defekte entstehen, berechtigen nicht zur Mietminderung oder Schadensersatz. Der Vermittler ist je nach Möglichkeit zur umgehenden Mangelbeseitigung verpflichtet.
10.5. Gutschriften für verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise können, nicht erteilt werden. Das ist auch dann nicht möglich, wenn diese Terminänderungen durch eine Umbuchung entstehen.
10.6. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
11 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Die einzelne unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem ursprünglich gewünschten wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.
11.2 Bestandteile des Vertrages sind: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, die Buchungsbestätigung und Rechnung. Der Mieter kann Rechte aus dem Mietvertrag erst herleiten, wenn die vertraglich fälligen Zahlungen geleistet und beim Vermittler eingegangen sind.
11.3 Gerichtsstand ist Goslar
11.4 Der Mieter erkennt ausdrücklich an, dass die im Haus und in der Wohnanlage ausgehängte Hausordnung ergänzender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

Stand: 14.10.2019